Aktuelles
Neue Regelung für die Aufnahme in den ASV-Freudenberg 1947 e.V.
Alle Aufnahmeanträge in den ASV, die bis zum 31.03.2020 eingereicht werden und der Vorstandschaft vorliegen,
können nach Vorstandbeschluß, im Jahr 2020 Mitglied im ASV-Freudenberg werden.
Alle Aufnahmeanträge in den ASV, die nach dem 31.03.2020 bei der Vorstandschaft eingereicht werden,
kann der Antragssteller erst im Jahr 2021 nach Vorstandsbeschluß, Mitglied des ASV-Freudenberg werden.
Diese Regelung gilt bis auf weiteres auch für die nachfolgenden Jahre!
Die Vorstandschaft